Notfallausweise für hörbehinderte Personen

Notfallausweise für hörbehinderte Menschen

Der Landesverband der Gehörlosen hat 2017, auf Beschluss der Mitgliederversammlung, einen Notfallausweis für hörbehinderte Menschen erstellt. 2.500 Exemplare wurden an hörbehinderte Menschen in ganz Baden-Württemberg verteilt. Im vergangenen Jahr wurden die letzten Notfallausweise verteilt. Der Landesverband möchte die Notfallausweise weiterhin hörbehinderten Menschen zur Verfügung stellen. Deshalb wurden Anfang des Jahres weitere 2.500 Notfallausweise gedruckt. Ein Teil der Ausweise wurde beim Verbandstag am 25. März 2023 verteilt. Die restlichen Ausweise können kostenfrei bei der Geschäftsstelle des Landesverbands (geschaeftsstelle@lv-gl-bw.de) bestellt werden.

Hintergrund:

Hörbehinderte Menschen können mit dem Notfallausweis schnell medizinische Informationen über sich mitteilen. Medizinisches Personal und Ersthelfer können mit dem Ausweis auch ohne Gebärdensprachkenntnisse, oder falls die betroffene Person bewusstlos ist, an wichtige Informationen gelangen.

Der Notfallausweis umfasst alle wichtigen Daten: Angaben zur Person, Vorerkrankungen, regelmäßig eingenommenen Medikamenten, Allergien usw. Auch Notfallkontakte können eingetragen werden. Außerdem gibt der Ausweis Hinweise darauf, wo und Gebärdensprachdolmetscher*innen kontaktiert werden können.

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