Fallbeispiele für die Übernahme der Kosten für eine/n Gebärdendolmetscher/in
Fallbeispiel Polizei:
Die Polizei hat Dolmetscherliste und beauftragt selbst Dolmetscher, auch bei Notfällen. Bei Terminvereinbarung bitte Dolmetschereinsatz rechtzeitig mit der Polizei abklären.
Kostenübernahme:
JA
Wer zahlt?
Polizei (Justizvergütungs- und Entschädigunsgesetz [JVEG])
Fallbeispiel Sozialamt
Beratung bzw. Beantragung von Wohngeld/Sozialhilfe.
Kostenübernahme:
JA/NEIN einkommensabhängig
Wer zahlt?
Sozialamt - Eingliederungshilfe nach § 17 Abs. 2 SBG I - § 54 Abs. 1 SBG XII - § 55 Abs. 2 Nr. 4 SBG IX - oder § 54 Abs. I Nr. 1SBG XII
Fallbeispiel Gerichtsverfahren
Anhörung oder Vernehmung von Parteien, Beschuldigten, Zeugen usw. in allen Verfahren der Zivil-, Straf-, Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs-, und Sozialgerichtsbarkeit (Ausnahme im Strafverfahren, wenn dem Beschuldigten wegen schuldsamer Säumnis auferlegt)
Kostenübernahme:
JA
Wer zahlt?
Wird vom Gericht bestellt. Gerichtsverfassungsgesetz GVG § 186 / § 187 | Geregelt nach Gerichtskostengesetz GKG KV Nr. 9005, Abs. 3
Fallbeispieleispiel Gerichtsvollzieher
Schuldverfahren - Bei der Eidesstaatlichen Erklärung muss ein Dolmetscher dabei sein.
Kostenübernahme:
JA
Wer zahlt?
Gericht