In Baden-Württemberg leben derzeit 7.580 gehörlose und taubblinde Menschen, die mit erheblichen Nachteilen und Mehraufwendungen im Alltag konfrontiert sind. Diese Kosten, die behinderungsbedingt entstehen, werden nicht ausreichend durch die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen gedeckt. Deshalb fordern der Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg e.V., der Taubblindenverein Baden-Württemberg e.V. und der Verein Leben mit Usher-Syndrom e.V. die Einführung eines Nachteilausgleichsgeldes für taubblinde und gehörlose Menschen.
Das Gehörlosen- und Taubblindengeld soll Abhilfe schaffen, indem es finanzielle Barrieren abbaut und taubblinden und gehörlosen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Es ist ein notwendiges Instrument, um Chancengleichheit zu fördern und gesellschaftliche Teilhabe aktiv zu unterstützen. Ziel ist es, die individuellen Bedürfnisse und Lebenssituationen von Menschen mit Hör(seh)behinderungen besser zu berücksichtigen und gezielte Unterstützung anzubieten.
Weitere Informationen zu den Forderungen des Landesverbandes finden Sie im Positionspapier.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung der Arbeitsgruppe „Gehörlosengeld und Taubblindengeld in BW“ / Ege Karar, Beauftragter für das Gehörlosengeld / e.karar@lv-gl-bw.de