Sozialgesetz IX
Im Jahr 2002 ist das Gesetz SGB IX in Kraft getreten. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitations-träger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Dabei werden die besonderen Bedürfnisse behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen. Mit diesem Gesetz ist gleichzeitig die Deutsche Gebärden-sprache offiziell anerkannt. Für uns Gehörlose ist diese SGB IX schon eine große Hilfe im beruflichen Lebensalltag (Assistent am Arbeitsplatz, die Gedolmetschtes Gespräch bei der Arbeitsagentur, Integrations- fachdienst usw.).
